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Unterkonstruktionen

Laut § 28 Abs. 62 UStG 1994 wird auf Lieferungen und Installationen

von Photovoltaikmodulen und allen dazugehörigen Komponenten

ab 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer verrechnet.

Dies gilt nur für Bestellungen in Kombination mit Photovoltaikmodulen.

Bei Batterie-/ Speichererweiterungen sind mindestens 50% der Speicherleistung an PV-Modulen für den steuerfreien Kauf erforderlich. 

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